Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Eisenwaren Schinnerl

 

Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird unsererseits ausdrücklich zugestimmt.

Gewährleistung - Schadenersatz – Verjährung

Wir leisten Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wobei unser Recht auf Verbesserung, Nachlieferung oder Umtausch gegenüber den anderen Gewährleistungsfolgen ausdrücklich Vorrang hat. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen ist die unverzügliche Beanstandung der gelieferten Ware, spätestens innert 8 Tagen ab Übernahme.
Danach gilt die Ware als mängelfrei zugekommen. Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die gelieferten Waren und Produkte, nicht auf Folgeschäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung und unsachgemäße Behandlung. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Besteller zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

 

Umtausch

Wir räumen dem Besteller ein Rückgabe- oder Umtauschrecht auf eine Zeitspanne von 8 Tagen nach Lieferung ein. Ausgenommen davon sind Waren, die nicht von uns geliefert oder für den Besteller beschafft wurden und nicht aus unserem Lagersortiment stammen. Im Falle einer Rücknahme sind wir berechtigt, Fracht, Porto und Bearbeitungsspesen von der Gutschrift abzusetzen, bei Umtausch werden 10% des Warenwertes an Manipulationsspesen bzw. der tatsächliche Aufwand, soweit dieser höher ist, in Rechnung gestellt. Waren müssen in der Originalverpackung, unbenutzt und ohne Gebrauchsspuren an uns zurückgehen. Die Verpackung ist daher bis zur endgültigen Kaufentscheidung aufzubewahren. Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen, wenn die Lieferung im Rahmen von Sonderaktionen bzw. mit Sonderpreisnachlässen geliefert wird.

Fälligkeit - Skonto - Verzugszinsen

Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wir behalten uns vor, eine davon abweichende Zahlungsweise festzulegen. Insbesondere dann, wenn an der Bonität des Bestellers Zweifel auftreten. Bei Zahlungsverzug werden 8% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, berechnet; dies gilt auch für Konsumenten.
Der Besteller verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur rechtsentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch jener, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden im Zahlungsverzug zu ersetzen.
Ein Skontoabzug wird nur im Einzelfall und auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung anerkannt. Wenn auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet wird, geht der Anspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung sondern auch in Bezug auf alle bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen verloren.

Erfüllungsort - Annahmeverzug

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens bzw. jener Niederlassung, in der der Vertrag abgeschlossen wurde oder die Auslieferung zu erfolgen hat. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von mindestens Euro 10,00 pro angefangene Kalendertage in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; überdies gilt eine Konventionalstrafe von 10% des Rechnungsbetrages als vereinbart.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Schecks oder Wechsel gelten erst nach vollständiger Einlösung (inklusive Nebenkosten) als Zahlung. Im Falle einer Veräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb des Bestellers gilt der Weiterveräußerungspreis als an uns abgetreten, soweit uns aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen noch eine Forderung zusteht. Der Wiederveräußerungspreis ist daher auf ein
gesondertes Konto zu legen und an uns abzuführen. Sofern die Weiterveräußerung auf Kredit/Rechnung erfolgt, hat dies unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen und gilt die Forderung gegen diesen Kunden als an uns abgetreten. Wenn der Besteller von uns gelieferte Ware be- oder verarbeitet, steht uns verhältnismäßig Miteigentum an der neu entstandenen Sache zu. So lange Vorbehaltseigentum zu unseren Gunsten besteht, ist der Besteller verpflichtet, von uns Pfändungen, Veräußerungen auf Kredit zu verständigen sowie Pfandgläubiger, Exekutionsgericht und Erwerber auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

 

Urheberrecht

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Schinnerl. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Firma Schinnerl berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen. Der Käufer ist diesfalls zur Herausgabe verpflichtet.

 

Transportschäden

Es müssen äußerlich erkennbare Transportschäden umgehend bei Anlieferung der Bestellung beim Kunden dem Paketboten angezeigt werden. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen innerhalb von 6 Werktagen ab Zustellung schriftlich und inklusive Fotomaterial bei Schinnerl reklamiert werden, da andernfalls der Anspruch auf Geltendmachung der Ansprüche aus dem Transportschaden verfällt. Abgesehen von einer allfälligen Haftung des Transportunternehmens haftet Schinnerl jedenfalls subsidiär für sämtliche Transportschäden, sofern sie entsprechend nachgewiesen werden.

 

Besondere Gewährleistung

Bei Mängeln infolge von Werkaufträgen sind grundsätzlich die Bestimmungen des ABGB anzuwenden und ist zunächst grundsätzlich eine Verbesserung/Reparatur vorzunehmen. Wird der Mangel nicht durch Schinnerl verursacht, insbesondere bei unsachgemäßer Verwendung einer Anlage durch den Kunden wie zum Beispiel Verwendung nicht passender Komponenten oder unrichtiger Stromversorgung ist das Recht des Kunden auf Wandlung ausgeschlossen. Behauptet der Kunde nach bereits erfolgter erster Behebung des Mangels durch Schinnerl das weitere Bestehen dieses Mangels, so hat er zu beweisen, dass der Mangel tatsächlich in der Sphäre der Schinnerl liegt. 

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